Mieten statt kaufen
Leasing-Raten sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar, wenn das Leasing-Objekt steuerlich dem Leasing-Geber zugeordnet ist.
Die Leasing-Rate wird auch langfristig nicht von Zinsänderungen oder Rating-Veränderungen beeinflusst und dient so als sichere Kalkulationsgrundlage.
Da die Leasing-Gesellschaft die Finanzierung des Objektes übernimmt, entsteht für den Leasing-Nehmer ein breiterer finanzieller Handlungsspielraum für künftige Entscheidungen. Zudem werden die Abhängigkeiten von Kreditinstituten verringert. D.h. Ihr Eigenkapital wird geschont und Ihr Kreditrahmen bleibt uneingeschränkt erhalten.
Da die Leasing-Raten parallel zur Nutzung des Gegenstandes anfallen, finanziert sich das Leasing-Objekt quasi selbst.
Der Leasing- bzw. Mietaufwand erscheint lediglich in der Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben. Da der Leasinggeber das Leasingobjekt in seiner Bilanz aktivieren muss, kommt es bei Ihnen zu keiner Bilanzverlängerung durch das Leasingobjekt.
Durch eine individuelle Vertragsgestaltung können Sie die Finanzierung Ihrer IT Ihren Bedürfnissen anpassen. Sie haben die Wahl in folgenden Punkten:
- Leasing oder Mietkauf
- Vertragslaufzeit
- Zahlungsweise
- Höhe der Anzahlung
Ihr Vorteil: Immer die neueste Technik für Ihr Unternehmen
Durch das Leasing bleiben Ihre Anlageobjekte stets auf dem neuesten Stand der Technik, sodass Sie ein effizientes Arbeiten durch Ihre Mitarbeiter gewährleisten können. Darüber hinaus entfällt durch das IT-Leasing die Entsorgung bzw. Verwertung für Sie.